Neue Datenschutzverordnung
EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG
Sicher hast Du es durch die Medien schon erfahren: am 25. Mai tritt eine neue Verordnung zum Schutz Deiner persönlichen Daten in Kraft. Unter dem Kürzel DSGVO findest Du im Internet weitreichende Informationen dazu. Im Kern soll diese Verordnung Dir mehr Transparenz über die Nutzung Deiner Daten verschaffen.
Ich schreibe Dir hin und wieder Newsletter unter der Bezeichnung "Laughlights". Die Basis dafür ist Deine E-Mail-Adresse. Diese habe ich aus folgenden Gründen erhalten:
Du hast an einem Workshop, einem Kurs oder einer Ausbildung (Training), den ich organisert habe, teilgenommen und/oder
Du hast Deine E-Mail-Adresse in einem bei solchen Veranstaltungen ausliegenden Formular angegeben, um ihn zu erhalten
Du hast Dich zu einer Veranstaltung (Kongress, Netzwerktreffen, Messe) angemeldet, die ich organisert habe und/oder
Du hast auf dem Kontaktformular dieser Website yogilachen.de explizit angekreuzt, dass Du den Newsletter erhalten möchtest und/oder
Du hast bei einem Telefonat den Newsletter bestellt und/oder
Du hast einen Kauf in meinem Lachyoga-Shop getätigt und/oder
Du hast Dich auf obiger Website im Lach-VIP-Bereich angemeldet
Deine Daten wurden zu keiner Zeit von mir aktiv an Dritte weitergegeben (z.B. Beispiel zu Werbezwecken) und das soll auch in Zukunft so bleiben.
Aus diesem Grund war es mir schon immer wichtig und ist es jetzt insbesondere, dass meine Websites auf dem neuesten Stand sind im Hinblick auf den Datenschutz und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Näheres weiter unten.
Falls Du keine Informationen über Lachyoga mehr erhalten möchtest, so kannst Du es bis zum 25.Mai mit der Abbestell-Funktion unten im Newsletter oder mit einer einfachen E-Mail an info@yogilachen.de mitteilen. Eine Bestätigung für die Abbestellung bekommst Du etwas zeitversetzt in den nächsten Tagen.
Wenn Du noch Fragen hast, verwende hierzu bitte die Kontaktmöglichkeit unten.
Danke, dass Du die Laughlights liest ;-)
Genieße das Lachen!
Gabriela
die neue EU Datenschutzverordnung